Eine Website ohne Datenschutzerklärung? Hierzulande eigentlich undenkbar. In Deutschland ist die fehlende Eine Website ohne Datenschutzerklärung? Dies sollte an sich undenkbar sein. Im Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die fehlende Datenschutzerklärung ein Hinweis für unseriöse Anbieter und Shops. Tatsächlich gilt: Jede Website (ob geschäftlich oder privat) benötigt eine Datenschutzerklärung, wenn über die Website personenbezogene Daten erhoben werden.
Für Webseitenbetreiber sind vor allem die beiden folgenden Vorschriften der wichtig:
• Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Artikel 13 EU-DSGVO)
• Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden (Artikel 14 EU-DSGVO)
Nach diesen Vorschriften müssen Webseitenbetreiber Besucher ihrer Website darüber informieren, welche Daten sie auf welche Weise und zu welchen Zwecken sie erheben und weiterverarbeiten.
Was passiert, wenn eine Website keine Datenschutzerklärung hat?
Wer keine Datenschutzerklärung auf seiner Website vorhält und dennoch personenbezogene Daten erhebt und weiterverarbeitet, läuft Gefahr, mit Abmahnungen von Wettbewerbern oder Bußgeldern der zuständigen Aufsichtsbehörde konfrontiert zu werden. Das gilt auch für unvollständige und fehlerhafte Datenschutzerklärungen.
Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Datenschutzerklärung haben oder wurde die Datenschutzerklärung seit längerem nicht aktualisiert, unterstützen wir Sie bei der Aktualisierung.
Fazit: Fehler in der Datenschutzerklärung können teuer werden!
- Webseiten und Shops mit fehlerhaften Datenschutzerklärungen wirken unseriös und verstoßen gegen Rechtsvorschriften.
- Besucher von Webseiten oder Shops haben das Recht, umfänglich über die Nutzung ihrer Daten informiert zu werden.