
Zur Verantwortlichkeit von Online-Marktplätzen
Plattformbetreiber als Datenschutz-Verantwortliche: Der EuGH verlangt proaktive Schutzmaßnahmen – bloßes Melden und Löschen reicht künftig nicht mehr.


Plattformbetreiber als Datenschutz-Verantwortliche: Der EuGH verlangt proaktive Schutzmaßnahmen – bloßes Melden und Löschen reicht künftig nicht mehr.

Anonymität bei Online-Bewertungen gestärkt: Der BGH entschied, dass kritische Meinungsäußerungen allein keine Pflicht zur Nutzeridentifikation auslösen.

Konzernweite Haftung bei DSGVO-Verstößen: Der EuGH stellt klar, dass Bußgelder sich am gesamten weltweiten Konzernumsatz bemessen können.

Der BGH stärkt Betroffenenrechte: Schon der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten kann Schadensersatzansprüche nach der DSGVO begründen.
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