DPL Consult Datenschutzagentur

Internationaler Datenschutz: Was müssen Unternehmen beim internationalen Datentransfer beachten?

Datenverarbeitung ist international: In unserer international vernetzten Welt sind personenbezogene Daten für jeden relevant. Export- und Importunternehmen, die auch außerhalb Deutschlands agieren, brauchen deshalb fachkundige Beratung, die den Überblick über die komplexe internationale Datenwelt behält. Generell gilt: Wer innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Geschäfte pflegt, muss sicherstellen, dass das europäische Datenschutzniveau auch in den sog. Drittländern gilt, die nicht zur EU bzw. zum EWR gehören

Die Datenschutz-Grundverordnung erlaubt den Transfer personenbezogener Daten in Drittstaaten unter bestimmten Voraussetzungen. So ist ein Datentransfer in sog. sichere Drittländer zulässig. Dabei handelt es sich insbesondere um Länder, für die die Europäische Kommission einen sog. Angemessenheitsbeschluss verabschiedet hat. Für diese Länder gilt, dass in ihnen gesetzliche Regelungen bestehen, die ein Datenschutzniveau gewährleisten, das dem in der EU entspricht.

Welche Drittländer gelten als sicher?

Für folgende Drittländer hat die EU-Kommission bspw. Angemessenheitsbeschlüsse verabschiedet, so dass Datenübermittlungen in diese Länder als sicher gelten:

  • Argentinien
  • Kanada (nur kommerzielle Organisationen)
  • Israel
  • Neuseeland
  • Schweiz
  • Süd-Korea
  • Japan
  • Vereinigtes Königreich
  • USA (an zertifizierte Unternehmen)

Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss ist dagegen nur unter weiteren Voraussetzungen zulässig. 

Dazu gehört die vorherige genaue Analyse des Datenschutzniveaus in dem jeweiligen Drittland sowie der Abschluss datenschutzrechtlicher Verträge mit den Datenempfängern im Drittland, durch die sichergestellt werden soll, dass der Schutz der übermittelten personenbezogenen Daten gewährleistet ist. Die Europäische Kommission hat hierfür sog. Standard Vertragsklauseln zur Verfügung gestellt. Wir beraten Sie bei der Ermittlung des Datenschutzniveaus im Drittland und bei der Gestaltung der Standardvertragsklauseln, die Ihnen die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss ermöglichen. 

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