Der Datenschutzbeauftragte nimmt als Schnittstelle zwischen der Unternehmensleitung und den Datenschutzbelangen des Unternehmens eine besondere Position ein.
Die Bezeichnung Datenschutzbeauftragter ist keine Berufsbezeichnung. Der Datenschutzbeauftragte ist vielmehr die Instanz, die den Datenschutz im Unternehmen überwacht und die Unternehmensleitung auf datenschutzrechtliche Mängel hinweist bzw. Empfehlungen für einen rechtkonformen Datenschutz ausspricht. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in der DSGVO (Artikel 39) ausdrücklich geregelt:
Aufgaben von Datenschutzbeauftragten im Überblick
- Der Datenschutzbeauftragte informiert die Unternehmensleitung über aktuelle datenschutzrechtliche Vorschriften sowie über Entscheidungen der Aufsichtsbehörden.
- Zu den zentralen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehört die langfristige und regelmäßige Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Er muss in alle datenschutzrechtlich relevanten Fragen frühzeitig eingebunden werden.
- Der Datenschutzbeauftragte steht betroffenen Personen und Mitarbeitern des Unternehmens in datenschutzrechtlichen Belangen zur Verfügung. Sie können den Datenschutzbeauftragten zu allen datenschutzrechtlichen Fragen zu Rate ziehen.
- Der Datenschutzbeauftragter ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden.